Öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt Dr. Roder vertritt Sie auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bauanträge
- Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
- Nachbarrechtsschutz
- Fragen des Bestandsschutzes
- Anforderungen nach dem Denkmalschutzgesetz
- Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
- Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
- Überprüfung von Bebauungsplänen
- städtebauliche Verträge / Einheimischenmodell