Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Schneider vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts außergerichtlich sowie im Rahmen sämtlicher gerichtlicher Instanzen bis zum Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht, vor allem in folgenden Angelegenheiten des Arbeitsrechts:

  • Kündigungsschutzrecht (allgemein – KSchG)
  • Schwerbehinderten-Kündigungsschutz (auch Vertretung in Präventionsverfahren und Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX und Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt gem. § 85 SGB IX)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Beratung und Vertretung bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abwehr von Abmahnungen und Versetzungen
  • Arbeitsvertragsrecht und Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen (Lohnklagen, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung etc.)
  • Arbeitszeugnis
  • Betriebsverfassungs- und Tarifrecht