Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Schneider vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts außergerichtlich sowie im Rahmen sämtlicher gerichtlicher Instanzen bis zum Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht, vor allem in folgenden Angelegenheiten des Arbeitsrechts:
- Kündigungsschutzrecht (allgemein – KSchG)
- Schwerbehinderten-Kündigungsschutz (auch Vertretung in Präventionsverfahren und Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX und Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt gem. § 85 SGB IX)
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung und Vertretung bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Abwehr von Abmahnungen und Versetzungen
- Arbeitsvertragsrecht und Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen (Lohnklagen, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung etc.)
- Arbeitszeugnis
- Betriebsverfassungs- und Tarifrecht