Öffentliches Baurecht

Rechtsanwalt Dr. Roder vertritt Sie auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bauanträge
  • Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
  • Nachbarrechtsschutz
  • Fragen des Bestandsschutzes
  • Anforderungen nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
  • Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
  • Überprüfung von Bebauungsplänen
  • städtebauliche Verträge / Einheimischenmodell