Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Roder berät und vertritt Sie in sämtlichen Gebieten des Verwaltungsrechts gegenüber Behörden und in allen verwaltungsgerichtlichen Instanzen. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind neben der Schnittstelle zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht insbesondere folgende Bereiche:

  • Hochschulrecht (Studienplatzklage, Prüfungsrecht, BAföG), Schulrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes, Beamtenrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht (insbesondere Vorkaufsrechte nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, Reichsiedlungsgesetz)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
    • Gaststättenrecht, Gewerberecht, Handwerksrecht
    • Berufsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht (Entziehung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, MPU)

Amtshaftungsrecht (Inanspruchnahme des Staates für Schäden, die ein Amtswalter des Staates (Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes) einem Dritten während der Ausübung seines Amtes schuldhaft zufügt)